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Berufsperspektiven

Berufliche Anwendungsmöglichkeiten

Das durch das Fernstudium vermittelte kombinierte Fachwissen im deutschen Recht sowie in der Betriebswirtschaftslehre stellt in sehr vielen Bereichen der Wirtschaft und der Justiz eine wesentlich fachliche Qualifikation dar.

So sind in der Praxis z. B. in den nachfolgenden Bereichen entsprechende juristische und betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse regelmäßig von großem Vorteil:

■ Für Angestellte in einem Wirtschaftsunternehmen trägt Fachwissen über Verträge und die sich daraus ergebenden Haupt- bzw. Nebenpflichten dazu bei, rechtzeitig kritische Momente bei der Auftragsbearbeitung bzw. bei Vertragsabschlüssen zu erkennen und demensprechend präzise Anschreiben oder Vertragsentwürfe zu fertigen.

■ Kenntnisse in der Kostenrechung sind wichtig für die Durchführung oder Kontrolle der Ausgabenseite eines Unternehmens.

■ Steuerrechtliche Fachkompetenz ist wesentlich, um steuerrechtliche Auswirkungen vorweg zu erkennen und die betrieblichen Entscheidungen unter dem Aspekt einer steuerlich liquiditätsschonenden Planung langfristig gestalten zu können. Weiterhin vorteilhaft sind Kenntnisse in der Bilanzierung, sodass hier entsprechende Differenzierungen und Bewertungen vorgenommen werden können, um selbst oder im Zusammenspiel mit der zuständigen Abteilung für eine entsprechende Bilanzpolitik Sorge tragen zu können.

■ Für Fachangestellte einer Rechtsanwaltskanzlei können rechtliche Grundkenntnisse erheblich zum besseren Verständnis der den Anwaltsakten zugrunde liegenden Vorgänge beitragen. Ebenso verbessert sich die Möglichkeit zur Erkenntnis von wesentlichen Gesprächsinhalten bei Telefonaten mit Mandanten. Das kann dazu beitragen, einfachere rechtliche Sachverhalte vorab zu klären und entsprechend die Arbeit des Anwaltes zu erleichtern. Zudem können die betriebswirtschaftlichen Hintergründe erfasst werden, wodurch der ganze Sachverhalt insbesondere im Wirtschafts-, Insolvenz-, Erb- oder Familienrecht umfassender beurteilt werden kann.

■ Für Mitarbeiter im Bereich des Personalwesens und sonstige leitende Angestellte aller Branchen können sich Kenntnisse im Arbeitsrecht bei Einstellungsgesprächen, Kündigungen oder Abmahnungen als sehr nutzbringend erweisen. Die vermittelten Grundkenntnisse helfen weiterhin bei der Abwägung und Mitwirkung im Bereich der Personalplanung und -beurteilung.

■ Für selbständige Betriebsinhaber sind Grundlagenkenntnisse des Werkvertragsrechts und des Gewährleistungsrechts oft wesentlich, um Haftungsproblematiken im Vorfeld einzugrenzen bzw. bei entstandenen Verzögerungen oder Mängeln eine rechtlich begründete, vernünftige Lösung zu ermöglichen. Zugleich können die Kostenstrukturen einbezogen und Investitionen bewertet werden.

■ Für Außendienstmitarbeiter können Kenntnisse über das Haustürwiderrufsrecht des Verbrauchers und die entsprechenden Informationspflichten zu einer korrekteren Abschlusstätigkeit führen. Gleichzeitig wird durch die Kenntnis des entsprechenden Fachvokabulars der Eindruck einer höheren Kompetenz mit der entsprechenden positiven Korrelation zum Beschäftigungsunternehmen hergestellt.

■ Für Mitarbeiter im Versicherungswesen sind Kenntnisse der rechtlichen Fachbegriffe des Vertragsrechts bei Kundengesprächen sinnvoll.

■ Für Beschäftigte im Bank- und Kreditwesen kann fundiertes rechtliches Grundwissen in Bezug auf Sicherungsmittel, wie etwa Hypothek, Grundschuld und Bürgschaft von hohem praktischen Nutzen sein. Die Kenntnis über rechtliche Grundlagen der Insolvenz bzw. der Möglichkeiten der Verwertung von Sicherheiten wird bankintern ebenfalls regelmäßig gerne gesehen. Rechtliche Kenntnisse über Formerfordernisse wie über Rückgriffsmöglichkeiten können bei Abschluss von Kreditverträgen zu einer qualifizierten Beratung von Schuldner und Sicherungsgeber führen.

■ Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind vor allem die vermittelten Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht förderlich. Die Kenntnis der Grundsätze staatlichen Eingriffshandelns ebenso wie die Kenntnis der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Bürgers kann bei der Vorbereitung oder dem Erlass von Verwaltungsakten von erheblichem Nutzen sein. Gleichzeitig können die Mitarbeiter der Behörde durch entsprechende Rechtskenntnisse im Einzelfall vor Fehlentscheidungen bewahrt werden.

■ Für Leitungskräfte im Immobilien-/Bauwesen können insbesondere Kenntnisse im Bereich des Kauf-, Werkvertrags-, Bau-, Grundstücks- und Verwaltungsrechts erforderlich sein. Hier kann z.B. das erworbene Wissen um die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen von
Bauvorhaben oder über die Vorgaben eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung sinnvoll einsetzbar sein.

Dieser kurze Überblick kann nur eine sehr kleine Vorstellung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von umfassenden Grundkenntnissen im deutschen Recht und in der Betriebswirtschaftslehre vermitteln.

Fast jeder in Wirtschaft oder Justiz tätige Mitarbeiter hat regelmäßig mit rechtlich bzw. betriebswirtschaftlich beeinflussten Vorgängen/Entscheidungen zu tun und kann entsprechend für seinen persönlichen Einsatzbereich die evtl. vorhandenen Anwendungsoptionen ermessen.



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